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Herbsttagung
Universitäts-HNO-Klinik
12. November 2011 in Regensburg
Wir sind Aussteller und freuen uns auf Ihren Besuch |
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Vertrag § 127 Abs. 2 SGB V mit der AOK Bayern zur Versorgung von Tracheotomierten und/oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln |
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Für die Versorgung ihrer Versicherten sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft Rahmen-Verträge mit geeigneten Leistungserbringern (Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V über Liefer- und Beratungsleistungen zur Versorgung von Tracheotomierten und/oder Laryngekomierten z.B. mit der Produktgruppe 12 des Hilfsmittelverzeichnisses) vor.
Intensivservice Wanninger ist Vertragspartner der AOK Bayern und verfügt über alle erforderlichen Voraussetzungen. So ist für unsere Kunden auch weiterhin gewährleistet, dass sämtliche Leistungen unseres Teams mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. |
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Für Krankenkassen aber auch für bisher ungeeignet versorgte Patienten hat dies den Vorteil einer optimierten und individuellen Beratung, durch geeignete Leistungserbringer, unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
Für Fragen zum Thema stehen unsere Mitarbeiter gerne zu Ihrer Verfügung. |
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